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Neue Paletten-Norm bremst den Warenverkehr von und nach Großbritannien aus

Mit dem Brexit haben sich zum 1. Januar 2021 auch die Vorschriften für den Warentransport aus und nach Großbritannien geändert. Seit das Land nicht mehr zum EU-Binnenmarkt gehört, werden Holzpaletten an allen Grenzen des Vereinigten Königreichs auf den ISPM 15-Standard hin kontrolliert. Dies könnte zu ernsthaften Verzögerungen im Warentransport führen, warnt der Bundesverband Holzpackmittel, Paletten, Exportverpackung (HPE) e.V. „Schätzungsweise nicht einmal die Hälfte aller Paletten, die zwischen England und Europa unterwegs sind, entsprechen den ISPM-Vorgaben“, so HPE-Geschäftsführer Marcus Kirschner.

Paletten, die den ISPM 15-Standard erfüllen, müssen eine eingebrannte IPPC-Kennzeichnung, die IPPC-Nummer des Lizenznehmers sowie die Abkürzung HT enthalten. © HPE

Der ISPM 15-Standard gilt für Holzpaletten, die für den Export in und den Import aus Nicht-EU-Ländern vorgesehen sind. Das ISPM 15-Regelwerk schreibt vor, dass Verpackungs- und Transportmaterialien im grenzüberschreitenden Verkehr gegen mögliche Frischholzschädlinge mit Hitze behandelt sein müssen. Innerhalb der Europäischen Union gilt dies nicht. Bei Nichteinhaltung werden die Paletten samt Waren zurückgesendet oder müssen auf Kosten des Versenders nachbehandelt werden.

Neben Transportschwierigkeiten aufgrund der Corona-Pandemie scheinen Holzpackmittel-Kunden von den seit 1. Januar gültigen Anforderungen und den notwendigen Formalitäten trotz umfangreicher Informationen des Verbandes und seiner Mitglieder überrascht. „Einige unserer Branchenunternehmen erreichen vermehrt Anfragen von Kunden, die sich der Problematik noch gar nicht bewusst waren. Gerade in Lagern auf Paletten schlummernde Waren sollten dringend kontrolliert werden“, empfiehlt Kirschner. Wie viele Sendungen aus und nach England an den Grenzen noch nicht geprüft worden sind und gegebenenfalls zurückgesendet werden müssen, könne derzeit niemand sagen.

Hintergrund zum ISPM-15-Standard: ISPM steht für „Internationaler Standard für Pflanzengesundheitliche Maßnahmen für Verpackungsmaterial aus Holz im internationalen Handel“. Für den internationalen Warenverkehr außerhalb der EU ist der ISPM 15-Standard seit 2002 zum Schutz heimischer Wälder vor Schädlingen vorgeschrieben. Für den Warentransport innerhalb der EU ist die Behandlung nicht verpflichtend. Bei der Einfuhr in Drittländer wird der Standard streng kontrolliert und bei Nichtbehandlung des Ladungsträgers wird die Einfuhr der gesamten Ware verweigert. Bei Exporten ins und Importen aus dem Nicht-EU-Ausland – mit Ausnahme der Schweiz – müssen Holzpaletten nach dem ISPM-15-Standard behandelt sein. Damit soll sichergestellt werden, dass Schädlinge nicht in andere Ökosysteme verbreitet werden. Dazu wird der Holzkern für mindestens eine halbe Stunde auf 56 Grad Celsius erhitzt.

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